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Allgemeine Geschäftsbedingungen PRÄAMBEL 1. Die nicht protokollierte Firma MD-AUTOVERMIETUNG; Inh. Marko Djordevic, ist der Vermieter und wird nachfolgend MD-AUTOVERMIETUNG genannt. Es handelt sich um ein österreichisches Unternehmen mit Sitz in 1030 Wien, Anna-Hand-Weg 2, eingetragen beim Magistrat Wien mit der GISA Zahl:35843955 . Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend Bedingungen genannt) und deren angeschlossene Auflistung sämtlicher mit diesem Mietvertrag anfallenden möglichen weiteren Kosten (in weiterer Folge Anlage 1 genannt) sind integrierender Bestandteil des zwischen der MD-AUTOVERMIETUNG einerseits und dem Mieter andererseits abgeschlossenen Mietvertrages. Sie enthalten ergänzende Regelungen zu diesem Mietvertrag. Tippfehler und Irrtum vorbehalten. 2. Die in diesen Bedingungen verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Männer und Frauen gleichermaßen. 3. Folgende Leistungen werden von MD-AUTOVERMIETUNG erbracht: - Die Vermietung eines Fahrzeugs – sei es PKW, Transporter oder LKW - für den im Mietvertrag genannten Zeitraum sowie von gebuchtem Zubehör, das ebenfalls im Mietvertrag angeführt ist. - Bestimmte Mobilitätsserviceleistungen, die für alle Fahrzeugmieten zur Verfügung gestellt werden sowie weitere zusätzliche Leistungen, die gegen Aufpreis vereinbart werden können. 4. Der/Die Mieter unterfertigt(en) den Mietvertrag und verpflichtet(en) sich zur Einhaltung und zur Erfüllung aller aus der Vertragsbeziehung erwachsenden Verpflichtungen und Verbindlichkeiten. Der / die Mieter nehmen zur Kenntnis, dass mehrere Mieter sowie die im Mietvertrag angegebenen Fahrer MD-AUTOVERMIETUNG für die Einhaltung des Mietvertrages solidarisch haften. Soweit der Mieter nicht ohnedies auch selbst Fahrer ist, hat er die Vertragsbestimmungen dem(n) im Mietvertrag angeführten, berechtigten Fahrer(n) zur Kenntnis zu bringen. Er haftet als Mieter auch bei der Verletzung der Vertragsbestimmungen durch den(die) Fahrer und er hat MD-AUTOVERMIETUNG hierfür schad- und klaglos zu halten. Die Bezeichnung des bzw. der Vertragspartner(s) von MD-AUTOVERMIETUNG erfolgt in diesem Sinne als Mieter bzw. Mieter/Fahrer. 5. Der Mieter trägt auch die Verantwortung dafür, dass das Fahrzeug nur Fahrern übergeben wird, die im Mietvertrag genannt und im Besitz einer gültigen EU-Lenkerberechtigung sind. 1. MIETER/FAHRER 1.1. Fahrzeugmieter Ein gültiger Mietvertrag kann abgeschlossen werden mit einer juristischen Person, vertreten durch die vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person, oder mit einer natürlichen Person, unter der Voraussetzung, dass sie 1.1.1. rechtsfähig und geschäftsfähig ist, um einen Vertrag mit MD-AUTOVERMIETUNG abzuschließen und 1.1.2. sie bereit ist, die Verpflichtung für das Fahrzeug für den Mietzeitraum zu übernehmen, 1.1.3. über die Zahlungsmittel verfügt, die von MD-AUTOVERMIETUNG akzeptiert werden. 1.1.4. gültige Dokumente vorlegt, bzw. Angaben macht, die in der nachfolgenden Tabelle angeführt sind: MD-Autovermietung fordert die Vorlage folgender Dokumente: · Personalausweis oder Reisepass · Einen in Österreich gültigen Führerschein in lateinischer Schrift, bzw. ein Europäischer oder Internationaler Führerschein in Verbindung mit einem gültigen nationalen Führerschein. · Angabe der aktuellen Anschrift, kein Postfach 1.2. Fahrzeuglenker (Fahrer) Als zum Lenken des Fahrzeuges berechtigte Mieter bzw. weitere Fahrer kommen nur Personen in Betracht, die 1.2.1. ausdrücklich mit ihren vollständigen Daten im Mietvertrag eingetragen sind; dies sind der Mieter sowie gegebenenfalls eingetragene Fahrer. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschriften aller Fahrer mitzuteilen. Die Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. 1.2.2. über einen gültigen Führerschein (gemäß 1.1.4.) und ein gültiges Ausweisdokument verfügen, die bei Mietvertragsabschluss vorzulegen sind 1.2.3. je nach Fahrzeugkategorie folgendes Mindestalter und Besitzzeitraum eines gültigen Führerscheins aufweisen: 1.2.4. Für Fahrer aller Fahrzeugkategorien gilt ein Mindestalter von 21 Jahren, wobei die Lenkerberechtigung seit mindestens 2 Jahren bestehen muss. Ausnahmen gelten für Fahrten mit bestimmten Fahrzeugen, wofür das Mindestalter des Fahrers 25 Jahre zu betragen hat. Soll das Fahrzeug von anderen Personen als dem Mieter gelenkt werden, werden für jeden Fahrer (der nicht selbst Mieter ist), gesonderte Kosten berechnet, die in Anlage 1 dieser Bedingungen aufgelistet sind. 1.3. Personen, die das Fahrzeug nicht lenken dürfen Eine Person, die nicht im Mietvertrag als berechtigter Fahrer eingetragen ist, darf das Fahrzeug nicht lenken. Ferner ebenfalls solche Personen nicht, die eines der gemäß Punkt 1.1.4. angeführten Ausweisdokumente nicht vorlegen, bzw. keine entsprechenden Angaben machen können. 2. FAHRTEN AUSSERHALB ÖSTERREICHS Der Mieter/ Fahrer darf mit dem Fahrzeug nicht außerhalb des Vertragsgebietes fahren. Das Vertragsgebiet umfasst Europa. Dem Mieter wird die Einholung einer schriftlichen Zustimmung durch MD-AUTOVERMIETUNG empfohlen, für Fahrten außerhalb des EU-Raumes. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, die Gesetze, die Verkehrsvorschriften und etwaige Mautpflichten des Landes zu beachten, in das gefahren wird. Der Mieter haftet für alle Ansprüche, die sich während des Mietzeitraumes aus der Halterhaftung ergeben. 2.1. Länder, in die mit vorheriger Zustimmung durch MD-AUTOVERMIETUNG, gefahren werden darf Mit vorheriger Zustimmung durch MD-AUTOVERMIETUNG und Verpflichtung zur Zahlung von Grenzüberschreitungszuschlägen gemäß Anlage 1 ist die Einreise nach Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Polen, Bosnien & Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Bulgarien, Rumänien und Griechenland gestattet, ausgenommen Sondermodelle (lt. Punkt 2.3.) Es wird die Einholung einer schriftlichen Zustimmung empfohlen. 2.3. Länder, in die mit Sondermodellen nicht gefahren werden darf In diese Länder darf mit Sondermodellen nicht gefahren werden: Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Mazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Montenegro. WARNHINWEIS: Es wird darauf hingewiesen, dass manche Behörden beim Grenzübergang vom Mieter/Fahrer einen schriftlichen Nachweis von MD-AUTOVERMIETUNG zur Berechtigung des Grenzüberganges mit dem gemieteten Fahrzeug verlangen. Diese Zustimmungserklärung wird auf dem Mietvertrag ausgewiesen. Bei Fragen steht die Reservierungszentrale von MD-AUTOVERMIETUNG unter der Tel. Nr. +43 (0)6606666774 zur Verfügung. 3. ÄNDERUNG ODER STORNIERUNG DER BUCHUNG 3.1. Änderung Der Mieter kann seine Buchung kostenlos ändern, vorausgesetzt, dass er dies mit MD-AUTOVERMIETUNG mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Mietbeginn vereinbart. Es ist zu beachten, dass durch Tarifanpassungen neue Mietpreise Anwendung finden können, wenn die Buchung geändert w2ird. Bei Änderungen kann sich der Mieter an die MD-AUTOVERMIETUNG Reservierungszentrale unter der Telefonnummer +43 (0) 6606666774 wenden. 3.2. Stornierung 3.2.1. Hat der Mieter seine Buchung mit Vorauszahlung vorgenommen, - kann er seine Buchung kostenlos unter der Voraussetzung stornieren, dass er MD-AUTOVERMIETUNG mindestens 48 Stunden vor Mietbeginn informiert. - wird dem Mieter der im Voraus bezahlte Betrag abzüglich einer Stornogebühr erstattet, wenn er die Stornierung innerhalb einer Frist von weniger als 48 Stunden gegenüber MD-AUTOVERMIETUNG erklärt. - Wenn er seine Buchung nicht storniert und es versäumt, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen, gewährt MD-AUTOVERMIETUNG eine Toleranz-Frist bis zum Betriebsschluss der Abhol-Station am Tage der gebuchten Fahrzeugabholung. Wird das Fahrzeug nicht binnen der Toleranz-Frist abgeholt, wird die Fahrzeugreservierung aufgehoben und es wird der im Voraus bezahlte Betrag, abzüglich einer Gebühr wegen Nichterscheinens (No Show) erstattet. Bei Stornierung kann sich der Mieter an die MD-AUTOVERMIETUNG Reservierungszentrale unter der Telefonnummer +43 (0) 6606666774 wenden. 3.2.2. Hat der Mieter seine Buchung ohne Vorauszahlung vorgenommen, - kann er seine Buchung kostenlos vor dem vereinbarten Zeitpunkt der Abholung stornieren; - wenn er seine Buchung nicht storniert und es versäumt, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt der Abholung abzuholen, gewährt MD-AUTOVERMIETUNG eine Toleranz-Frist von 60 Minuten über den vereinbarten Abholzeitpunkt hinaus. Wird das Fahrzeug nicht binnen der Toleranz-Frist abgeholt, wird die Fahrzeugreservierung storniert und es wird eine Gebühr wegen Nichterscheinens (No Show) verrechnet. Bei Stornierung kann sich der Mieter an die MD-AUTOVERMIETUNG Reservierungszentrale unter der Telefonnummer +43 (0) 6606666774 wenden. 3.3. Gruppenreservierungen Für Gruppenreservierungen ab fünf Fahrzeugen können gesonderte Buchungs- und Zahlungsbedingungen gelten. 4. KAUTION Zusätzlich zum Mietpreis, den der Mieter bei der Buchung im Voraus bezahlt hat oder den er zum Zeitpunkt der Abholung oder der Rückgabe bezahlt, ist vom Mieter vor Übernahme des Fahrzeuges eine Kaution zu hinterlegen. Die Kaution dient als Sicherheit für das Fahrzeug und wird unter Einbeziehung verschiedener Kriterien festgelegt, z.B. durch Fahrzeugkategorie, Anmietzeitraum und sonstige Mobilitätsleistungen, die der Mieter bei Abholung des Fahrzeuges zusätzlich im Mietvertrag vereinbart. Sonstige Bestandteile der Buchung, also gebuchte Zusatzleistungen wie z.B. Navigationsgeräte, können ebenfalls Einfluss auf den Kautionsbetrag haben. Die Hinterlegung der Kaution wird in bar bzw. bei gesonderter Vereinbarung vor Mietantritt per Überweisung akzeptiert. 4.1. Höhe der Kaution Die Berechnungsmethode zur Kalkulation des Kautionsbetrages basiert auf dem voraussichtlichen Mietpreis und einem Sicherheitszuschlag von EUR 200,- bis maximal EUR 3.000,00. 4.2. Rückerstattung der Kaution Die Kaution, abzüglich der Gesamtkosten des Mietvertrages, (dies sind die Miete und etwaige Kosten die entstehen können, sowie Forderungen für Schäden, die in den Verantwortungsbereich des Mieters fallen), wird nach Abrechnung des Mietvertrages spätestens binnen 24 Stunden (Werktags) von MD-AUTOVERMIETUNG freigegeben. 5. ÜBERGABE DES FAHRZEUGES AN DEN MIETER ODER FAHRER Zur Vermeidung von zusätzlichen Kosten wird empfohlen, dass nicht im Mietvertrag dokumentierte Mängel oder Schäden vor Inbetriebnahme des Fahrzeuges bei einem MD-AUTOVERMIETUNG Vertreter gemeldet werden. Dies gilt auch für einen Mangel oder Schaden am gebuchten Zubehör. Weiters wird die anschließende Unterfertigung dieses Vermerkes durch den Mieter und den MD-AUTOVERMIETUNG-Vertreter empfohlen. 6. VERPFLICHTUNGEN DES MIETERS/BENÜTZUNG DES FAHRZEUGES 6.1. Verpflichtungen des Mieters 6.1.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug, die Fahrzeugschlüssel und das Zubehör zum Ende der Mietzeit am vereinbarten Tag, zur vereinbarten Uhrzeit und am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Fahrzeug, Schlüssel und Zubehör sind in dem Zustand, in dem MD-AUTOVERMIETUNG diese bei Anmietung zur Verfügung gestellt hat, unter Berücksichtigung einer gewöhnlichen Abnützung, zurückzugeben. Falls der Mieter das Fahrzeug nicht wie oben angeführt zurückgibt, geht MD-AUTOVERMIETUNG gemäß Punkt 15.4. dieser Geschäftsbedingungen vor. Es wird daher auf den Punkt 15.4. der die verspätete Rückgabe des Fahrzeuges regelt, verwiesen. 6.1.2. Falls der Mieter/Fahrer beabsichtigt, mit dem Fahrzeug außerhalb Österreichs zu fahren, ist er auch verpflichtet sicherzustellen, dass das Fahrzeug über die ordnungsgemäße Ausrüstung gemäß den geltenden Gesetzen des Landes verfügt, in dem der Mieter/Fahrer fährt, oder das er durchquert. MD-AUTOVERMIETUNG macht jedoch ausdrücklich darauf aufmerksam, dass MD-AUTOVERMIETUNG keine zusätzliche länderspezifische Ausrüstung zur Verfügung stellt. 6.1.3. Der Mieter/ Fahrer ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Maßgabe der rechtlichen Bestimmungen (Gesetze und Vorschriften) zu lenken und hat sicherzustellen, dass er mit allen relevanten vor Ort geltenden Verkehrsvorschriften vertraut ist. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Mautkosten und Strafen, für die MD-AUTOVERMIETUNG in Anspruch genommen wird und soweit diese vom Mieter/ Fahrer zu vertreten sind. 6.1.4. Der Mieter/ Fahrer ist verpflichtet sicherzustellen, dass das Gepäck oder Güter, die im Fahrzeug transportiert werden, so gesichert sind, dass dadurch keine Beschädigung am Fahrzeug verursacht wird und dies auch kein Risiko für die mitfahrenden Personen darstellt. Die geltenden rechtlichen Vorschriften zur Ladungssicherung laut gesetzlicher Bestimmungen sind zu beachten. 6.1.5. Der Mieter/ Fahrer ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Sorgfalt zu behandeln. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet sicherzustellen, dass das Fahrzeug verschlossen und die Diebstahlsicherung aktiviert ist, wenn das Fahrzeug geparkt oder unbeaufsichtigt ist. 6.1.6. Der Mieter/Fahrer darf das Fahrzeug nicht lenken, wenn seine Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch den Einfluss von Alkohol, Medikamenten, Drogen, Krankheit oder Ermüdung, beeinträchtigt ist. 6.1.7. Während der Anmietung sind Mieter/Fahrer verpflichtet, das Fahrzeug im vertragsgemäßen Zustand, so wie übergeben, zu erhalten, jedoch unter Berücksichtigung einer gewöhnlichen Abnützung. Der Mieter/Fahrer hat insbesondere die Fahrzeugüberprüfungen durchzuführen, die für die Betriebsbereitschaft des Fahrzeuges notwendig sind, wie z.B. Öl-, Kühlwasserstand und Reifendruck zu kontrollieren und erforderlichenfalls Öl, Kühlwasser, Wischwasser, Frostschutz oder Luft nachzufüllen. 6.1.8. Wird der falsche Kraftstoff getankt, haftet der Mieter für die notwendigen Kosten, die durch das Abschleppen des Fahrzeuges und/oder die Reparatur des Schadens entstehen. Es wird hierzu ausdrücklich auf die Bestimmungen des Punkt 10.1.13. dieser Bedingungen verwiesen. 6.1.9. Das Rauchen ist im Fahrzeug, nach Rücksprache, gestattet. 6.1.10. Der Mieter/Fahrer ist zum sach- und vereinbarungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges gemäß Bedienungsanleitung des Fahrzeug-Herstellers, die sich im Fahrzeug befindet, verpflichtet. 6.2. Benützung des Fahrzeuges Der Mieter/Fahrer darf das Fahrzeug nur nach Maßgabe der rechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, etc.) und jedenfalls nicht für die nachstehenden Zwecke verwenden: 6.2.1. Das Fahrzeug darf nicht weitervermietet, belastet, verpfändet, verkauft oder in sonstiger Weise anderweitig belastet werden, und zwar nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern auch Fahrzeugteile, Fahrzeugschlüssel, Fahrzeugdokumente, Ausrüstung, Werkzeuge und/oder Zubehör. 6.2.2. Zur Beförderung von Personen zur Miete oder gegen Bezahlung, z.B. für Carsharing oder gewerbliche Personenbeförderung, es sei denn, dies ist ausdrücklich mit MD-AUTOVERMIETUNG vereinbart und der Mieter hat hierfür die entsprechende Gewerbeberechtigung. 6.2.3. Beförderung von mehr Personen als dies laut den Fahrzeugdokumenten zulässig ist. 6.2.4. Beförderung von entflammbaren, toxischen, gefährlichen und/oder radioaktiven Gütern. 6.2.5. Nutzung des Fahrzeuges für den Transport von Gütern mit einem Gewicht, einer Menge und/oder einem Volumen, sodass das zulässige Fahrzeuggesamtgewicht überschritten wird. 6.2.6. Nutzung des Fahrzeuges für Rennen, auch wenn die Rennstrecke für die Allgemeinheit für Test- und Übungsfahrten freigegeben ist (sogenannte Touristenfahrten). Dies gilt auch für Fahrten außerhalb befestigter Straßen, für Zuverlässigkeitstests, Geschwindigkeitstests oder zur Teilnahme an Rallyes, Wettrennen, Fahrsicherheitstrainings oder Testläufen. 6.2.7. Nutzung des Fahrzeuges für den Transport von lebenden Tieren, mit Ausnahme von Haustieren in dafür geeigneten Transportboxen. Erforderliche Sonderreinigungskosten sind vom Mieter zu tragen, auch wenn die Verschmutzung nicht durch den Fahrer oder beförderte Dritte verschuldet wurde. 6.2.8. Nutzung des Fahrzeuges für Fahrschulzwecke oder Begleitetes Fahren wie z.B. zur Durchführung von Übungsfahrten z.B. für Führerscheinausbildung. 6.2.9. Nutzung des Fahrzeuges zum Ziehen oder Schieben eines anderen Fahrzeuges oder eines Anhängers, es sei denn, das Mietfahrzeug ist mit einer Anhängerkupplung ausgerüstet und das in den Fahrzeugdokumenten eingetragene höchst zulässige Gesamtgewicht wird eingehalten. 6.2.10. Nutzung des Fahrzeugs auf Schotterstraßen oder auf Straßen, deren Oberfläche, Größe oder Zustand ein Risiko für das Fahrzeug darstellt, wie zum Beispiel Strand, unpassierbare Straßen, Waldwege, Berge, etc. oder Straßen, die nicht für den Verkehr zugelassen oder nicht asphaltiert sind. 6.2.11. Zur Begehung einer Vorsatztat und zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind. 6.2.12. Zum Transport des Fahrzeuges an Bord eines Flugzeuges. 6.2.13. Nutzung des Fahrzeuges innerhalb der nicht für den Verkehr zugelassenen Bereichen von Häfen, Flughäfen und/oder Flugplätzen. Dies gilt auch für das Gelände einer Raffinerie oder Ölgesellschaft einschließlich der dazu gehörenden Anlagen, es sei denn, dies wird ausdrücklich durch MD-AUTOVERMIETUNG genehmigt. Es wird Schriftform empfohlen. 6.2.14. Für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen. Der Mieter haftet gegenüber MD-AUTOVERMIETUNG für alle Folgen, die sich aus der schuldhaften Verletzung der oben genannten Verpflichtungen durch ihn oder den Fahrer ergeben. Es ist zu beachten, dass eine Verletzung dieser Bestimmungen einen möglichen Schadenersatzanspruch gegen den Mieter nach sich ziehen kann. MD-AUTOVERMIETUNG behält sich im Fall der Verletzung der oben genannten Verpflichtungen das Recht vor, die vorzeitige Auflösung des Mietvertrages zu erklären und die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs zu verlangen sowie gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend zu machen. 7. MIETPREIS Der Mietpreis wird im Mietvertrag vereinbart und basiert auf dem Preis, der zum Zeitpunkt der Buchung oder zum Zeitpunkt einer späteren Änderung der Buchung gültig ist. Der Preis richtet sich nach den bei der Buchung angegebenen Prämissen. Die Information, die der Mieter MD-AUTOVERMIETUNG zum Zeitpunkt der Buchung übermittelt, z.B. Dauer und Tag der Anmietung, Abhol- und Rückgabeort, das Alter von Mieter oder Fahrer, haben Einfluss auf den Preis, der zu bezahlen ist. Für Änderungen der Vertragsinhalte während der Miete wird auf Punkt 13 verwiesen. Mit Abschluss dieses Mietvertrages ermächtigt der Mieter MD-AUTOVERMIETUNG ausdrücklich und unwiderruflich, über sein Zahlungsmittel gemäß Punkt 1.1.3. dieser Bedingungen alle Kosten im Zusammenhang mit der Miete einzuziehen. Der Mieter erteilt seine ausdrückliche Zustimmung hierzu in der MD-AUTOVERMIETUNG Station, wenn er einem MD-AUTOVERMIETUNG-Vertreter sein Zahlungsmittel vor Abholung des Fahrzeuges übergibt. 7.1. Der Mietpreis beinhaltet die folgenden Mobilitätsleistungen: - Die Mietkosten für ein Fahrzeug der gebuchten Fahrzeugkategorie in der unterschiedliche Fahrzeugmodelle zusammengefasst sein können. Bestimmte Marken oder Modelle können nicht garantiert werden. - Den Mietzeitraum, der ab dem tatsächlichen Zeitpunkt der Fahrzeuganmietung bis zum tatsächlichen Zeitpunkt der Fahrzeugrückgabe berechnet wird. Ein Miettag entspricht einem Kalendertag. - Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer. - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (mit einer Deckungssumme von maximal EUR 10 Millionen). 8. ZUSÄTZLICHE KOSTEN UND GEBÜHREN MD-AUTOVERMIETUNG kann dem Mieter weitere Kosten in Rechnung stellen, die während des Mietzeitraums und/oder aufgrund der Nutzung des Fahrzeuges durch das Verhalten des Mieters/Fahrers entstanden sind. Die Höhe dieser Kosten, einschließlich der Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer, sind in der Preisübersicht für Zusatzleistungen angeführt. (Mit Ausnahme der Tankkosten, die abhängig vom Ort der Betankung und dem Tagespreis sind.) Diese Übersicht ist dem Bestätigungsmail beigefügt oder sie liegt in den MD-AUTOVERMIETUNG Stationen auf und/ oder ist auch auf der MD-AUTOVERMIETUNG Website abrufbar. Zu diesen Kosten und Gebühren zählen: 8.1. Bearbeitungspauschalen für die Bearbeitung von Verkehrsstrafen und Mautgebühren. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass solche Bearbeitungspauschalen zusätzlich zur Verkehrsstrafe oder zu den Mautgebühren vom Mieter zu bezahlen sind und dass der Mieter für die Bezahlung der von ihm oder vom Fahrer verschuldeten Verkehrsstrafen oder für Mautgebühren durch Benützung von mautpflichtigen Straßen haftet. Um Zusatzkosten für den Mieter zu vermeiden, können Verkehrsstrafen seitens des Vermieters bezahlt werden. Diese werden anschließend an den Mieter weiterverrechnet. 8.2. Bearbeitungspauschale für die Administration von Schadensfällen. 8.3. Erforderliche Reinigungskosten für ein Fahrzeug, das in einem über die vertragsgemäße Nutzung hinaus verschmutzten Zustand oder mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird. Sonderreinigungskosten werden nach Aufwand berechnet. 8.4. Die Kosten für verlorene oder gestohlene Fahrzeugschlüssel und/oder -papiere nach Aufwand. 8.5. Eine Bearbeitungspauschale für verlorene oder gestohlene Fahrzeugschlüssel und/oder Fahrzeugpapiere. 8.6. Die Kosten für den bei der Fahrzeugrückgabe fehlenden Treibstoff sowie einen Servicezuschlag für die Betankung, nach Aufwand. Auf Punkt 14 dieser Bedingungen wird verwiesen. 8.7. Die Parkgebühren, die durch das Parken in zahlungspflichtigen Parkhäusern/-plätzen anfallen. 8.8. Die Kosten, die durch den Verlust eines gezogenen Einfahrtstickets für ein vom Kunden genutztes Parkhaus/-platz entstehen. 8.9. Die nachfolgenden zusätzlichen besonderen Gebühren und Kosten: 8.9.1. Zusatzkosten für eine Anmietung in einer Flughafen- oder Bahnhofsstation, nach Vereinbarung. 8.9.2. Kosten für die Rückführung (One-Way) des Fahrzeuges zur MD-AUTOVERMIETUNG Station, nach Vereinbarung. 8.9.3 Für Fahrzeugabholungen außerhalb der Öffnungszeiten (Out-of hour) wird ein Zuschlag eingehoben, der nach telefonischer Vereinbarung zustande kommt. 9. KRAFTFAHRZEUGHAFTPFLICHTVERSICHERUNG Alle Mietfahrzeuge sind gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in Österreich mit einer Deckungssumme von maximal EUR 10 Millionen haftpflichtversichert. Schäden am Mietfahrzeug sind nicht durch diese gesetzliche Haftpflichtversicherung gedeckt. Ebenso wenig sind durch diese die Insassen und deren mitgeführte Gegenstände versichert. 10. INSTANDHALTUNG DES FAHRZEUGES/VERHALTEN BEI EINER PANNE 10.1. Während des Mietzeitraumes ist der Mieter verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das Fahrzeug in dem Zustand zu erhalten, in dem es bei Anmietung übergeben wurde, dies unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Abnützung. 10.2. Auf die Warnlampen im Fahrzeugdisplay ist zu achten und es sind bei deren Aufleuchten alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, die in der Bedienungsanleitung angeführt sind. 10.3. Darüber hinaus ist der Mieter nicht berechtigt, MD-AUTOVERMIETUNG rechtmäßig zu vertreten. 10.4. Der Mieter haftet gegenüber MD-AUTOVERMIETUNG für alle Folgen, die sich aus der schuldhaften Verletzung der obigen Verpflichtungen ergeben. 11. VERHALTEN BEI VERKEHRSUNFALL ODER FAHRZEUGDIEBSTAHL Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild oder sonstigen Schaden – sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt - sofort die Polizei und MD-AUTOVERMIETUNG zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Selbst bei geringfügigen Schäden ist der Mieter/ Fahrer verpflichtet, einen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Unfallbericht muss binnen 2 Werktagen, spätestens jedoch bei der Fahrzeugrückgabe an MD-AUTOVERMIETUNG übermittelt werden. Dies kann per Email an info@boxen-stopp.at erfolgen. Auch eine persönliche Übergabe in der im Mietvertrag vereinbarten Station ist möglich und der Unfallbericht muss insbesondere Name und Anschrift der beteiligten Personen sowie etwaiger Zeugen samt amtlicher Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Im Falle des Diebstahls des Fahrzeugs ist der Mieter verpflichtet, MD-AUTOVERMIETUNG eine Kopie der Strafanzeige unverzüglich zusammen mit den Fahrzeugschlüsseln und den Fahrzeugpapieren, falls diese nicht auch gestohlen wurden, zu übergeben. Bei schuldhafter Unterlassung dieser Verpflichtungen haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Nachteile, die MD-AUTOVERMIETUNG entstehen. 12. ÄNDERUNG DER VERTRAGSINHALTE WÄHREND DER MIETE Für eine Änderung des im Mietvertrag vereinbarten Mietzeitraumes oder des Rückgabeortes ist die zuständige Vermietstation laut Mietvertrag, bzw. der Kundenservice unter +43 (0) 6606666774 zu kontaktieren. Eine Änderung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch MD-AUTOVERMIETUNG möglich und kann zu Änderungen des ursprünglich vereinbarten Tarifs und der zusätzlichen Kosten und Gebühren laut Punkt 8.9. führen, worüber MD-AUTOVERMIETUNG den Mieter informiert. Durch Änderungen der Mietdauer und des Rückgabeortes können die Bestimmungen des ursprünglich vereinbarten Tarifs und gebuchter Zusatzleistungen ihre Gültigkeit verlieren. 13. BETANKUNG DES FAHRZEUGES Alle Fahrzeuge werden mit einem vollen Tank dem Mieter übergeben und sind vom Mieter mit vollem Tank zurückzustellen. Stellt der Mieter zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme fest, dass der Tank nicht voll ist, kann er dies einem MD-AUTOVERMIETUNG Mitarbeiter mitteilen, der diesen Mangel im Mietvertrag aufnimmt. Der Mieter hat zu beachten, dass die für das Betanken geltenden Vorschriften abhängig vom Rückgabeort sind. Die jeweils geltenden Bestimmungen werden gemäß dem vereinbarten Rückgabeort im Mietvertrag vereinbart. Bei Rückgaben innerhalb Österreichs werden dem Mieter die Kosten für den fehlenden Kraftstoff einschließlich eines Servicezuschlags für die Betankung, ausgewiesen im Anhang 1 dieser Bedingungen, verrechnet. Es ist zu beachten, dass MD-AUTOVERMIETUNG vom Mieter den Nachweis über die Betankung in Form einer Quittung verlangen kann. 14. RÜCKGABE DES FAHRZEUGES Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug und die Fahrzeugschlüssel sowie das Zubehör zum Ende der Mietzeit zum vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Fahrzeug, Schlüssel und Zubehör sind in dem Zustand, in dem MD-AUTOVERMIETUNG diese bei Anmietung zur Verfügung gestellt hat, unter Berücksichtigung einer gewöhnlichen Abnützung, zurückzustellen. Wenn der Mietvertrag, wie in Punkt 13 beschrieben, geändert wurde, so ist der Mieter berechtigt, das Fahrzeug laut dem geänderten Mietvertrag dementsprechend zu retournieren. 14.1. Fahrzeugrückgabe des Mieters während der Öffnungszeiten von MD-AUTOVERMIETUNG Der Mietvertrag endet, wenn das Fahrzeug in der MD-AUTOVERMIETUNG Station zurückgegeben und die Fahrzeugschlüssel und sonstiges Zubehör einem MD-AUTOVERMIETUNG-Vertreter ausgehändigt wurden. Sollte bereits zuvor der Mietvertrag z.B. durch Zeitablauf beendet gewesen sein, so bleiben die Verpflichtungen des Mieters aus dem Mietvertrag bis zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeuges und der Schlüssel in der Station aufrecht und Punkt 14.4. findet Anwendung. Bei Rückgabe des Fahrzeugs zu einem früheren Zeitpunkt als im Mietvertrag vereinbart, gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der Mietkosten, es sei denn, die vorzeitige Rückgabe fällt in den Verantwortungsbereich von MD-AUTOVERMIETUNG. Wird das Fahrzeug an MD-AUTOVERMIETUNG zurückgegeben, so sind MD-AUTOVERMIETUNG und der Mieter verpflichtet, gemeinsam ein Protokoll zu erstellen und zu unterschreiben. MD-AUTOVERMIETUNG händigt auf Verlangen ein Rücknahme-Dokument über die Rückgabe des Fahrzeuges an MD-AUTOVERMIETUNG an den Mieter aus. MD-AUTOVERMIETUNG haftet insbesondere nicht für Verlust oder Beschädigung von in das Fahrzeug eingebrachten oder dort zurückgelassenen Gegenständen, es sei denn, dass MD-AUTOVERMIETUNG hierfür ein Verschulden trifft. Die Zulassungspapiere sind und verbleiben im Handschuhfach. Die Fahrzeugpapiere, Schlüssel und ein gegebenenfalls gezogenes Einfahrtsticket des von MD-AUTOVERMIETUNG genutzten Parkhauses/-platzes sind dem MD-AUTOVERMIETUNG-Vertreter bei der Fahrzeugrückgabe auszuhändigen. 14.2. Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten von MD-AUTOVERMIETUNG 14.2.1. MD-AUTOVERMIETUNG empfiehlt, das Fahrzeug während der Öffnungszeiten der Stationen zurückzugeben. Auf Kundenwunsch bietet MD-AUTOVERMIETUNG ein zusätzliches Service außerhalb der Öffnungszeiten an. Die Öffnungszeiten können online auf www.mdvermietung.at entnommen werden. Hat sich der Mieter für eine Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten entschieden, so wird MD-AUTOVERMIETUNG einen Zustandsbericht des Fahrzeugs in seiner Abwesenheit erstellen. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, sämtliche neue Schäden bzw. wenn sich das Fahrzeug nicht in dem Zustand wie bei Übergabe (unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Abnützung) befindet, auf dem in den Fahrzeugpapieren beiliegenden Unfallbericht anzugeben. Diese Schadensmeldung ist zusammen mit den Fahrzeugschlüsseln in die für diesen Zweck vorgesehene Vorrichtung zur Schlüsselrückgabe einzuwerfen. Das Fahrzeug verbleibt auf dem Parkplatz bis die MD-AUTOVERMIETUNG Station öffnet, die die Besichtigung des Fahrzeugs unmittelbar durchführt und den Mietvertrag abrechnet. Der Mieter/Fahrer ist verpflichtet, das Fahrzeug in dem dafür vorgesehenen Bereich so zu parken, dass es keine Gefahr für Dritte und kein Verkehrshindernis darstellt. Die Zulassungspapiere sind und verbleiben im Handschuhfach. Die Fahrzeugpapiere, Schlüssel und ein gegebenenfalls gezogenes Einfahrtsticket des von MD-AUTOVERMIETUNG genutzten Parkhauses/-platzes sind in der dafür vorgesehenen Schlüsselrückgabebox einzuwerfen. In Anbetracht dessen, dass das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich während der Öffnungszeiten der Station, überprüft wird, empfiehlt MD-AUTOVERMIETUNG dem Mieter/Fahrer vor Einwurf des Fahrzeugschlüssels Fotos des Fahrzeuges zu machen, um den Zustand bei der Rückgabe sowie den Rückgabezeitpunkt festzuhalten. Sobald die Besichtigung des Fahrzeuges durch MD-AUTOVERMIETUNG durchgeführt ist und dabei ein Schaden festgestellt wurde, wird der Mieter darüber informiert. 14.2.2. Stellt der Mieter vereinbarungswidrig das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten zurück, so wirken die Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis bis zur tatsächlichen Übernahme des Fahrzeuges durch einen Mitarbeiter von MD-AUTOVERMIETUNG fort. MD-AUTOVERMIETUNG haftet insbesondere nicht für Verlust oder Beschädigung von in das Fahrzeug eingebrachten oder dort zurückgelassenen Gegenständen, es sei denn, MD-AUTOVERMIETUNG trifft daran ein Verschulden. 14.3. Rückgabe des Fahrzeuges ohne gemeinsame Besichtigung mit dem Mieter während der Öffnungszeiten der MD-AUTOVERMIETUNG Stationen Wenn aus den vom Mieter zu vertretenden Gründen keine Besichtigung mit einem MD-AUTOVERMIETUNG Vertreter erfolgt, so überprüft der MD-AUTOVERMIETUNG Vertreter das Fahrzeug in Abwesenheit des Mieters. MD-AUTOVERMIETUNG vermerkt die Nichtvornahme einer gemeinsamen Fahrzeugüberprüfung am Mietvertrag; Punkt 15.2. findet Anwendung. 14.4. Verspätete Rückgabe des Fahrzeuges Falls das Fahrzeug nicht an dem im Mietvertrag vereinbarten Tag zurückgegeben wird und falls der Mieter auch nicht unverzüglich eine Meldung zum Grund der verspäteten Rückgabe macht, geht MD-AUTOVERMIETUNG davon aus, dass der Mieter das Fahrzeug widerrechtlich nützt. MD-AUTOVERMIETUNG ist dann berechtigt, bei der zuständigen Behörde Anzeige zu erstatten. In einem solchen Fall ist MD-AUTOVERMIETUNG berechtigt, dem Mieter für jeden weiteren Tag der unberechtigten Nutzung ein Nutzungsentgelt auf Basis des für diesen Zeitpunkt anwendbaren Tarifs zu berechnen, der vom gebuchten Tarif abweichend sein kann. MD-AUTOVERMIETUNG kann dem Mieter den gesamten Schaden, der MD-AUTOVERMIETUNG durch sein Verschulden oder ein dem Mieter zuzurechnendes Verschulden des Fahrers entstanden ist, geltend machen. MD-AUTOVERMIETUNG ist darüber hinaus berechtigt, die unverzügliche Rückgabe des Fahrzeuges zu verlangen. 14.5. Schäden am Fahrzeug Weicht der Fahrzeugzustand bei Rückgabe vom Zustand bei Anmietung (unter Berücksichtigung der gewöhnlichen Abnützung) ab, gelten bei Schäden nachfolgende Regelungen: 14.6. Festgestellte Schäden in Anwesenheit von Mieter/ Fahrer bei Fahrzeugrückgabe Werden bei Rückgabe des Fahrzeuges Schäden, die in den Verantwortungsbereich des Mieters fallen, festgestellt und bestätigt dies der Mieter durch Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls, so hat er für den entstandenen Schaden aufzukommen. Unterschreibt der Mieter das Rückgabeprotokoll nicht, da er Einwände gegen die festgestellten Schäden und/oder deren Berechnung hat, so wird wie in Punkt 16.2. dargestellt, vorgegangen. 14.7. Festgestellte Schäden in Abwesenheit von Mieter/ Fahrer bei Fahrzeugrückgabe. Für Schäden, die in den Verantwortungsbereich des Mieters fallen und bei Besichtigung des Fahrzeuges nach Rückgabe durch einen MD-AUTOVERMIETUNG-Vertreter in Abwesenheit des Mieters festgestellt wurden, sendet MD-AUTOVERMIETUNG dem Mieter folgenden Unterlagen zu: - Mietvertragskopie samt Beschreibung der festgestellten Schäden. - Fotos der Schäden. - Ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten über die erforderlichen Reparaturkosten. Hat der Mieter Einwände gegen die festgestellten Schäden und/oder deren Berechnung, kann er diese innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung schriftlich per E-Mail oder per Post mitteilen. Erhebt der Mieter binnen 14 Tagen ab Erhalt dieses E-Mails oder dieses Schreibens keine Einwände dagegen oder kann er die Schadenszufügung durch ihn bzw. die Berechnung des Schadens nicht entsprechend entkräften, so wird ihm MD-AUTOVERMIETUNG die erforderlichen Kosten der Schadensbehebung in Rechnung stellen. MD-AUTOVERMIETUNG behält sich vor, Kunden mit auffälligem Schadensverhalten von zukünftigen Vermietungen auszuschließen. 14.8. Haftung des Mieters im Schadensfall 14.8.1. Dem Mieter können, abhängig von dem am Fahrzeug entstandenen Schaden und der mit dem Mieter bei Mietvertragsabschluss vereinbarten Haftungsreduktion, gegebenenfalls Reparaturkosten zum Teil oder in voller Höhe auferlegt werden. Gemäß Punkt 10.1. dieser Bedingungen ist eine Haftungsreduktion aus den in jenem Punkt angeführten Gründen ausgeschlossen. Die Festlegung des zu ersetzenden Schadensbetrages erfolgt, soweit eine Reparatur des beschädigten Fahrzeugs nicht vorgenommen wird, mittels eines Gutachtens eines unabhängigen, gerichtlich beeideten Sachverständigen, der durch MD-AUTOVERMIETUNG beauftragt wird. Hat der Mieter Einwände gegen die festgestellten Schäden und deren Berechnung, so steht es ihm frei, wie in Punkt 19.5. beschrieben, vorzugehen. 14.8.2. Der Mieter haftet für alle für MD-AUTOVERMIETUNG entstandene Schäden, das sind sämtliche Kosten, die gemäß Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen für die Reparaturen und Wertminderung des Fahrzeuges, oder für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges bei Totalschaden ermittelt werden, und für alle weiteren Kosten MD-AUTOVERMIETUNGs, wie z.B. Kosten für die Feststellung eines Schadens oder zur Abwehr der Vergrößerung des Schadens, Forderungen für berechtigte Ansprüche Dritter, die MD-AUTOVERMIETUNG zu ersetzen hat, für Kosten für Abschlepp- und Verwahrungskosten, etc., gemäß Anlage 1 dieser Bedingungen unter „Andere Gebühren“ angeführt, und bei grobem Verschulden für entgangenen Gewinn (z.B. entgangene Mieteinnahmen). 14.8.3. im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung. 15. MIETRECHNUNG UND BEZAHLUNG 15.1. Die Endabrechnung erhält der Mieter frühestens am Tag nach der Rückgabe des Fahrzeuges. Der Mieter bezahlt je nach Produkt und Zahlungsart den vollständigen Rechnungsbetrag. 15.2. Im Falle einer Buchung mit Vorauszahlung enthält diese Vorauszahlung die Miete für den gebuchten Zeitraum, das gebuchte Zubehör für den Mietzeitraum und für jede zusätzliche gebuchte Mobilitätsleistung. Der Mieter erhält eine Bestätigung über die geleistete Vorauszahlung. Bei der Endabrechnung des Mietvertrages wird diese Vorauszahlung berücksichtigt und von dem gegebenenfalls abweichenden, zu bezahlenden Gesamtbetrag abgezogen. 15.3. Bei Anmietung ohne Vorauszahlung werden die Kosten auf dem Mietvertrag ausgewiesen, den der Mieter vor Übernahme des Fahrzeuges unterschreibt. Die tatsächlichen Kosten der Anmietung werden zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeuges berechnet. 15.4. Zusätzliche Gebühren oder Kosten, wie sie unter Punkt 8 dieser Bedingungen angeführt sind, werden dem Mieter bei Fahrzeugrückgabe in Rechnung gestellt, sofern sie zu diesem Zeitpunkt bereits berechnet werden können. 15.5. Falls weitere Kosten entstanden sind, z.B. durch Verkehrsstrafen oder durch Fahrzeugschäden, die bei oder nach Rückgabe festgestellt werden, und dem Mieter zuzurechnen sind, wird MD-AUTOVERMIETUNG dem Mieter in diesem Fall diese Kosten sowie weitere administrative Kosten gemäß Anlage 1 dieser Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgeben, nämlich nachdem MD-AUTOVERMIETUNG von diesen Kosten Kenntnis erlangt, bzw. deren Höhe ermittelt hat. 15.6. Einwände gegen zusätzliche Gebühren und weitere Kosten gemäß 17.3. und 17.4. kann der Mieter innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen beginnend mit Zugang des Schreibens, per E-Mail oder per Post, erheben. Reagiert der Mieter nicht innerhalb der oben genannten Frist werden ihm diese Kosten jedenfalls in Rechnung gestellt. 15.7. Der Mieter erhält die Endabrechnung auf elektronischem Weg, sofern er dem zugestimmt hat. Andernfalls erhält er die Endabrechnung in Papierform zugesendet. 15.8. Die Mietzinsforderungen von MD-AUTOVERMIETUNG sowie allfällige sonstige Forderungen aus dem Mietvertrag inkl. Schadenersatzansprüche sind mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig; im Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Mieter zur Bezahlung von Verzugszinsen in Höhe von 6% p.a. über dem zum Abrechnungszeitpunkt gültigen 3-Monats-Euribor, sofern der Mieter nicht Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Zinsen; weiters schuldet der Mieter MD-AUTOVERMIETUNG den Ersatz der aus dem Verzug MD-AUTOVERMIETUNGs resultierenden Spesen, insbesondere Mahnspesen gemäß Anlage 1 dieser Bedingungen, weiters die tarifmäßigen Kosten für außergerichtliche und gerichtliche Verfolgung der Forderungen MD-AUTOVERMIETUNGs durch ein Inkassobüro und/oder einen Rechtsanwalt, soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur Hauptforderung stehen. 16. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN MD-AUTOVERMIETUNG nutzt personenbezogene Daten, die direkt von Mietern erhoben wurden einschließlich der Einzelheiten zu jedem im Mietvertrag eingetragenen Fahrer, zweckgebunden für die Abwicklung des Mietverhältnisses und auch des Zahlungsanspruches, zur Prüfung der Identität und zur Betrugsüberwachung und für weitere Fragen vor, während und nach Beendigung der Fahrzeugmiete. Der Mieter/Fahrer nimmt zur Kenntnis, dass die von ihm erhobenen persönlichen Daten für die Folgend beschriebene Zwecke verarbeitet werden und für diese Zwecke auch an die angegebenen Datenempfänger übermittelt werden können. 17. VERJÄHRUNG UND ERLÖSCHEN VON ANSPRÜCHEN Schadenersatzansprüche gegen den Mieter aus der Beschädigung des Fahrzeuges und von Zubehör erlöschen innerhalb eines Jahres ab Rückstellung des Fahrzeuges. Sonstige Forderungen aus dem Mietverhältnis gegen den Mieter verjähren binnen drei Jahren ab Rechnungslegung. Sofern der Schadensfall vorsätzlich herbeigeführt wurde und mit mindestens einer einjährigen Freiheitsstrafe bedroht ist, gilt die 30-jährige Verjährungsfrist. 18. HAFTUNG VON MD-AUTOVERMIETUNG Die Haftung von MD-AUTOVERMIETUNG für Schäden des Mieters ist ausgeschlossen, es sei denn, MD-AUTOVERMIETUNG bzw. deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Nur für Personenschäden und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MD-AUTOVERMIETUNG auch bei leichter Fahrlässigkeit. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt. MD-AUTOVERMIETUNG haftet nicht für das mit transportierten Gegenständen verbundene Risiko. Ebenso wenig haftet MD-AUTOVERMIETUNG für entgangenen Gewinn oder eine Betriebsunterbrechung im Zusammenhang mit der Vermietung. 19. REGELUNG VON STREITIGKEITEN BEI EINER MIETE 19.1. Anwendbares Recht Die Vertragsteile vereinbaren für sämtliche aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten die Anwendbarkeit österreichischen Rechts sowie die Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in der Bundeshauptstadt Wien. Sofern es sich bei dem Mieter um einen Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt, gilt jenes Gericht als örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Mieter seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt hat oder seiner Berufstätigkeit nachgeht oder der Ort der Schadenszufügung liegt. 19.2. Schriftlichkeit Änderungen und Ergänzungen zum Mietvertrag bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt jedoch nicht, wenn Mieter Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind. Es wird jedoch jedenfalls Schriftlichkeit empfohlen. Das Erfordernis der Schriftform wird auch durch „U-Pad Unterschrift“ (das ist die digitale Erfassung des Schriftbildes samt Verknüpfung und Speicherung mit dem digitalen Datensatz der Erklärung; insbesondere bei Dokumentation etwaiger Schäden bei Rückgabe des Fahrzeugs) erfüllt. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, sofern er nicht Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, dass die Mitarbeiter von MD-AUTOVERMIETUNG nicht berechtigt sind, mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag zu schließen. 19.3. Kundenbetreuung Bitte kontaktieren Sie für die Kundenbetreuung von MD-AUTOVERMIETUNG, über die Sie Ihre Buchung getätigt haben. 19.4. Mitteilungen Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Mietvertrag sind an die jeweils im Mietvertrag genannten Anschriften zu senden. 19.6. Aufrechnung von Forderungen des Mieters Der Mieter verzichtet ausdrücklich darauf, gegen Forderungen von MD-AUTOVERMIETUNG aus diesem Vertrag aufzurechnen. Wenn er Verbraucher ist, gilt dies nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von MD-AUTOVERMIETUNG bzw. hinsichtlich jener Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Mieters stehen, die gerichtlich festgestellt oder von MD-AUTOVERMIETUNG anerkannt worden sind. Gerichtsstand: Wien

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